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Here’s why you should consider choosing us: Our gear is clean, serviced, retubed on a regular basis. You get spare amps for free. We also feature 24/7 roadside assistance as well as partnerships with a lot of stores and service partners all over Europe. We also offer storage for gear and merch at discount prices.

We run on solar powered energy from greenpeace.

 

we are open mon-fri 10:00am - 5:00pm
OR by appointment

 

please make an appointment three days before when you intend to show up outside our opening hours. If you show up all of a sudden, most likely noone will be here.

Wir leben nicht (mehr) in unserem Lager. Macht vorher den Termin per email fest, bitte.

 

CONTACT

GateToHell
Zum Gewerbepark 4 Tor Zwei
44532 Lünen, Germany, Europe

open 10am – 5pm MO – FR
phone +49 2306 849 2032

Robert
E-Mail: robert (at) gatetohell.net

RENTAL

New stuff to rent:

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  • sjc custom drums 2x 22 16 14 13 12 10
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / business conditions

der Firma Gate To Hell, robert dietrich, gahmener strasse 187C, 44532 lünen, germany
 

(im folgenden VERMIETER genannt)

1.Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegen dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben keine Gültigkeit.

Sämtliche von diesem Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.

2. Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Lünen.

3. Gemietete Gegenstände sind beim VERMIETER abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der MIETER oder das gesetzliche Organ des MIETERS sein, muss er dem VERMIETER eine Vollmacht übergeben. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe auf den MIETER über.

4.a Bei Übergabe der Mietgegenstände unterzeichnet die übernehmende Person einen Lieferschein. Außerdem erkennt sie mit ihrer Unterschrift für den MIETER ausdrücklich die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der MIETER ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen, und, sollte ein Mangel vorliegen, diesen sofort dem VERMIETER anzuzeigen. Unterlässt der MIETER diese Untersuchung, gelten die überlassenen Gegenstände als frei von Mängeln. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Gegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Anprüche von dem VERMIETER berechtigt, Gewährleistungsanspüche jeglicher Art zu stellen oder den Vertrag zu kündigen.

4.b Liegt ein nach Absatz 4.a angezeigter Mangel der Mietgegenstände vor, so ist der VERMIETER nach eigener Wahl zum Austausch / zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist der VERMIETER zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit in der Lage, so kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen.

Die Minderung des Mietpreises ist auf die Tagesmiete des entsprechenden Artikels begrenzt. Dem MIETER ist zuzumuten, auf eigene Kosten eine bis zu 50km entfernte Werkstatt zur Mängelbeseitigung aufzusuchen. Dem MIETER entstandene Kosten werden nach Vorlage der auf die Rechnungsadresse des VERMIETERS ausgestellte Rechnungen zurückerstattet. Wir verweisen in dem Zusammenhang „Mängel“ ausdrücklich auf Anhang „A“, in dem Beispielfälle aufgelistet werden, an denen sich die Mietparteien orientieren müssen.

Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann der Mietvertrag in seiner Gesamtheit nur gekündigt werden, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und der Mangel die Mietgegenstände in ihrer gemeinsamen Funktion wesentlich beeinträchtigt. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht ausdrücklich aus.

4.c Werden Geräte, hinsichtlich deren der VERMIETER eine Einweisung durch Fachpersonal empfiehlt, ohne diese Einweisung angemietet, haftet der VERMIETER nur, wenn der MIETER nachweist, dass für die Mängel kein Bedienfehler ursächlich oder mitursächlich ist.

5. Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies unmöglich, so ist der VERMIETER hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle Tagesmiete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Kalendertag der Mietdauer sich ergebende Betrag zu entrichten.

Darüber hinaus ist der MIETER verpflichtet, den dem VERMIETER durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

Reservierungen gelten für beide Seiten als verbindlich. Abbestellungen haben spätestens vier Wochen vor Mietbeginn in schriftlicher Form zu erfolgen, dem MIETER werden in diesem Fall zehn Prozent des Mietpreises, mindestens aber 50 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Erfolgt eine Abbestellung zwischen vier Wochen und zwei Wochen vor Nutzungsbeginn, so werden dem MIETER 60% des eigentlichen Mietpreises in Rechnung gestellt.
Erfolgt eine Abbestellung zwischen zwei Wochen und einem Tag vor Nutzungsbeginn, so werden dem MIETER 80% des eigentlichen Mietpreises in Rechnung gestellt.

6.Der MIETER darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden.
Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und den VERMIETER sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (wie z.B. durch Pfändung).

7. Der MIETER hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Eingriffe an dem Mietgegenstand sind untersagt. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichtet sich der VERMIETER, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitere Ansprüche gegen den VERMIETER sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel vom VERMIETER vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht vom VERMIETER gestellten Geräten haftet der VERMIETER unter keinen Umständen. Mängel sind dem VERMIETER umgehend schriftlich anzuzeigen.

8. Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der MIETER selbst dann zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn der VERMIETER die Nichtdurchführung verschuldet hat.

9. Sollten vom MIETER vertragliche Verpflichtungen – nach vergeblicher Friststellung, sofern eine solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist – nicht erfüllt werden, ist der VERMIETER von seiner Leistungsverpflichtung frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

10. a Der MIETER haftet im Beschädigungs- oder Entwendungsfall selbstschuldnerisch auch während der Ruhestunden des Mietgegenstandes zum Neuwert. Der MIETER trägt über die gesamte Mietzeit die privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Pflichten als Betreiber des Mietgegenstandes. Die Gefahr des Unterganges, Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus trägt der MIETER.

10.b Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschliesslich von fachkundigen Personen aufgebaut, abgebaut und bedient werden. Der MIETER hat auf die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbands der Deutschen Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.


11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit diese Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lünen.

Anhang A „Fehlfunktionen und deren Auswirkungen auf den Mietpreis“

a) ein „nichtgefallen“ der gemieteten Gegenstände stellt keinen Mangel dar

b) Mängel sind als solche nur Mängel, die reproduziert werden können.

Aufgrund der sich täglich ändernden Gegebenheiten auf Tournee, gerade mit verschiedenen Netzspannungen und Wechselfrequenzen in Europa, stellt ein Brummen des Verstärkers keinen Mangel dar, außer es kann in der Werkstatt des Vermieters reproduziert werden.

Eine Gewährleistung für Mängel die aus Kopplung mit nicht vom Vermieter gestellten Geräten entstehen, besteht generell nicht.

  1. Vintage Amps / Vintage Drums

Sind als solche per definition vor 1985 hergestellte Geräte. Die meisten dieser Geräte bestehen aus nicht mehr im Zubehör befindlichen Teilen, und sind daher im Zweifelsfall nur in der Werkstatt des Vermieters zu reparieren. Aufgrund der delikaten Natur dieser Geräte entfällt eine Ersatzpflicht des Vermieters in jedem Falle.

  1. Teilfehler

Aufgrund der hohen Komplexität von Musikinstrumenten kann es zu Teilfehlern kommen, die die grundsätzliche Funktion nicht in Frage stellen. Hier ist zunächst festzustellen, das der gemietete Artikel in seiner Gesamtheit funktioniert.

Einzelnes Fehlfunktionen mit Rabattansätzen siehe Tabelle :

1- Fusschalter defekt = 10 % des Mietpreises pro Tag

2- Becken- / HiHat- / Snare Ständer defekt = anteilig an 25% der Schlagzeugmiete

3- Reverb nicht funktionabel = 10% des Mietpreises pro Tag

4- Becken defekt = anteilig an dem Mietpreis der Beckenmiete

5- Box defekt = 25% der Miete des Gesamten Stacks.

e) Unsachgemässer Gebrauch / Wartung / Fachpersonal

Bei den vermieteten Gegenständen handelt es sich um gewartete, nach den Bestimmungen des VDE geprüfte Musikalien. Eingriffe durch Dritte sind erst nach Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Gegenständen die durch Öffnung der vermieteten Gegenstände entstanden sind. Wir weisen ausdrücklich auf die in Verstärkern anliegenden hohen Spannungen hin, die lebensbedrohlich sein können.

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